Mittwoch, 8. Oktober 2014

Putins Rußland: Das Rothenberg-Gesetz

Am 08.10.2014 stimmte die russische Staatsduma mit 233 Ja- bei 202 Nein-Stimmen in erster Lesung dem "Rothenberg-Gesetz" zu. Dieses Gesetz ermöglicht es russischen Staatsbürgern, die durch Anordnung oder Gerichtsbeschluß im Ausland Vermögenseinbußen (Beschlagnahme, Enteignung, Strafgelder, Gewinneinbußen usw.) erlitten haben, die Rückzahlung des verlorenen Betrages aus russischen Staatsmitteln zu beantragen. Ein weiterer Teil des Gesetzes legt fest, daß der russische Staat eine Kompensation dieser Mittel durch Beschlagnahme von Vermögenswerten des betreffenden Staates in Rußland, einschließlich seines durch diplomatische Immunität geschützten Eigentums (Botschaften und Konsulate) erzwingen darf. Das Gesetz verstößt vielfach gegen die russische Verfassung und gegen internationales Recht. Es wurde vor anderthalb Jahren bereits einmal - inspiriert aus den Reihen der Präsidialverwaltung - eingebracht und abgelehnt. Jetzt wurde ein- und dieselbe Version noch einmal im Parlament vorgelegt. Die Regierung lehnte zunächst ab, stimmte kurz darauf zu, und nun steht das Gesetz kurz vor seinem Inkrafttreten.

Seinen Namen "Rothenberg-Gesetz" erhielt es nach den Brüdern Rothenberg, engen Freunden Putins und Top-Profiteuren seines Mafia-Regimes, die auf der Sanktionsliste der EU stehen und die deshalb zur Zeit über einen Teil ihres Auslandsvermögens nicht verfügen können.

ausführlichere Analyse von Sergej Parchomenko des Gesetzentwurfs 03.10.2014
Nachricht zur parlamentarischen Zustimmung in erster Lesung 08.10.2014