Zu den großen Wirtschaftsverbrechen des Putin-Regimes gehört die Zerschlagung der Ölfirma Yukos. In der Folge gab es 2014 zwei Urteile dazu vor unabhängigen Gerichten: eins vor einem Schiedsgericht in Amsterdam, bei dem Rußland zur Zahlung von ca. 50 Milliarden US-Dollar verurteilt wurde, und eins vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, demzufolge Rußland 1,6 Milliarden Euro zu zahlen hat. In den letzten Wochen erklärte Rußland, das Urteil des Straßburger Gerichts vom letzten Jahr ignorieren und die Zahlung nicht leisten zu wollen. Die vom Gericht gesetzte Frist bis zum 15.06.2015 für die Vorlage eines Zahlungsplans verstrich ungenutzt. Der Kläger, die Firma Yukos Universal Ltd., beantragte daraufhin vor einem belgischen Gericht die Beschlagnahme von russischem Staatseigentum. Diesem Antrag hat das Gericht jetzt statt gegeben.
Am 17.06.2015 wurden russischen Einrichtungen in Belgien von Gerichtsvollziehern die Information zugestellt, daß alles russische Staatseigentum in ihrem Besitz mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt sei. Diese Einrichtungen müssen innerhalb von zwei Wochen ein Verzeichnis der sich in ihrer Verfügung befindlichen russischen Geldbeträge, Eigentumsstücke und Schulden gegenüber dem russischen Staat einsenden. Die Aufforderung ging auch an alle großen Banken, an die mit der Flugaufsicht beauftragte Organisation "Eurocontrol", an die Einrichtungen der orthodoxen Kirchen, an NGOs und an Medienunternehmen.
Mit ähnlichen Maßnahmen ist im Fall des viel größere Gerichtsentscheids aus Amsterdam zu rechnen.
Interfax 17.06.2015
Aktualisierung vom 18.06.2015
Nach einer Erklärung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschlagnahme russischen Eigentums nichts mit seinem Gerichtsurteil zu tun. Sie beruht also auf dem Urteil des Amsterdamer Schiedsgerichts. Inzwischen begannen ähnliche Beschlagnahmen auch in Frankreich und Österreich.
Дождь 18.06.2015
forbes.ru 18.06.2015
podrobnosti.ua 18.06.2015